Tierpsychologin                                                                                                              
 
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Preise für Online-beratung oder Hausbesuch

Bei jeder Beratung ist ein Hausbesuch zu empfehlen, da ich vor Ort am besten Tier, Mensch und Umfeld beurteilen kann.

Wie funktioniert eine Beratung? Sie kontaktieren mich per Telefon, per Kontaktformular oder per Mail und schildern mir kurz Ihr Problem oder welche Beratung Sie von mir wünschen. Die erste Kontaktaufnahme und die Terminvergabe ist für Sie kostenlos. Bei einer Verhaltensberatung, vorallem bei Katzen, ist es notwendig einen Anamnesebogen auszufüllen. Diesen sende ich Ihnen per Mail und Sie senden diesen ausgefüllt an mich zurück.

Die Liquidation einer Therapie/Kurs etc. erfolgt bei der ersten Konsultation/Hausbesuch in bar.

Eine Online-Video - oder Telefonberatung ist im voraus zu honorieren. Nach Eingang des Honorars erfolgt eine Terminvergabe in Abstimmung mit dem Kunden zum Beratungsgespräch.



Haltungsberatung Hund/Katze: 50,- €

Um Verhaltensstörungen vorzubeugen oder bereits bestehende Auffälligkeiten zu therapieren, orientiere ich mich zunächst an dem natürlichen Verhalten und Bedürfnissen des Tieres. Sie bekommen von mir eine Ersteinschätzung ob Sie einen optimalen Lebensraum und die Haltung für Ihr Tier artgerecht gestaltet haben.


Tierkaufberatung: 50,- € (einmalig)

Hund oder Katze, welches Tier passt am besten zu mir? Welche Rasse passt zu mir und meinen Lebensumständen? Soll es ein Tier aus dem Tierschutz sein oder von einem Züchter? Wie erkennt man einen seriösen Züchter? Gemeinsam besprechen wir Ihre Wünsche und Vorstellungen im Bezug auf Ihr zukünftiges vierbeiniges Familienmitglied. Ich berate Sie in allen Fragen und mache Sie auf die häufigsten Fehler beim Tierkauf aufmerksam. Auf Wunsch begleite ich Sie und unterstütze Sie bei der Auswahl Ihres neuen Familienmitglieds (zusätzliche Kosten, nach Absprache). Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung auf den Einzug des neuen Familienmitglieds und berate Sie bei der Einrichtung des Lebensumfelds.

 

Verhaltensberatung mündlich vor Ort: 50,- €/ Tier (max. 1 h)

Probleme im Zusammenleben von Mensch und Tier basieren meist auf Kommunikationsproblemen. Ich übersetze für Sie die Körpersprache Ihres Tieres und gebe Ihnen Hilfestellungen zum besseren Verständis der Körpersprache Ihres Tieres. Häufig führen auch schon kleinste Änderungen in der Haltung zu Verbesserungen des Problemverhaltens. Bei schwerwiegenderen Problemen Ihres Tieres machen wir uns gemeinsam auf die Ursachensuche und anschließend erstelle ich Ihnen auf Wunsch einen Therapieplan.


Schriftliche Therapieplanerstellung: 50,-€


Erstanamnese (Auswertung Anamnesebogen) & Besprechung am Telefon incl. max. 45 min. Gesprächsdauer: 50,- € 

Versand des Anamnesebogens erfolgt per Mail

Hausbesuch /Folgehausbesuch/persönliche Betreuung vor Ort :

1. Hausbesuch ist in der 1.Verhaltensberatung von 50,- € mit inbegriffen, max. 1h, zuzügl. 0,80 € pro km hin & zurück 

Persönliche Betreuung vor Ort: 

1 Stunde = 40,- €, zuzüglich: 0,80 € pro gefahrenen km Hin-und-Rückfahrt. 

Schnupperkurs/Programm für Kinder in Schulen/ Kinderheimen oder Pflegeeinrichtungen mit Hund:


Kindgerechte Erklärung mit meinem eigenen Hund direkt vor Ort: 

Abstammung des Hundes.

Wie verhalte ich mich gegenüber eines Hundes richtig?

Welcher Hund passt zu wem? Goldene Hunderegeln!

Was will der Hund mir mit welcher Körperhaltung sagen?

Was muss ich im Umgang mit Hunden beachten (Leckerchengabe, Hund streicheln etc...)?

45 Minuten = 45,- € zuzüglich Fahrtkosten 0,80 € pro gefahrenen km Hin-und-Rückfahrt. 








AGB:

Die erste Kontaktaufnahme und Terminvereinbarungen sind für Sie kostenfrei.

1.) Beratungen:

Beratungen per Telefon sowie Beratungen per E-Mail, whatsapp, Videoauswertungen werden in Rechnung gestellt.

Beratungsgespräche finden persönlich oder auch telefonisch statt.

2.) Fahrtkosten:

Ich erhebe eine Fahrtkostenpauschale von 0,80 Euro pro gefahrenen Kilometer – Hin- und - Rückfahrt.

Bei Entfernungen über 80 km fallen Fahrtkosten nach Absprache an.

3.) Termine und Terminabsagungen:

Untersuchungs- und Behandlungstermine etc. gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese

  • per Email,
  • mündlich oder
  • telefonisch

vereinbart und von mir bestätigt wurden. Mit der Bestätigung kommt es zu einen Behandlungsvertrag und gleichzeitig einer Zustimmung meiner allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bei kurzfristigen Absagen (ein Tag) vor dem Termin, wird eine Ausfallgebühr von 50% des Stundensatzes in Rechnung gestellt.

  • Tritt der Kunde bei Ankunft der Tierpsychologin von dem Behandlungsvertrag zurück oder ist am vereinbarten Termin nicht anwesend ohne abzusagen und es kann so zu keiner Therapie/Telefonat etc. kommen, werden dem Kunden die entstandenen Aufwandskosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 Euro in Rechnung gestellt.

Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.

Behandlungsvertrag:

Die Tierpsychologin hat für ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar, welches zwischen der Tierpsychologin und dem Kunden vereinbart wird. Bei einem ersten Hausbesuch/Konsultation erfolgt grundsätzlich die Liquidation in bar.

Bei einer Online/Video - oder -Telefonberatung erfolgt die Liquidation im Voraus. Nach Eingang des Honorars erfolgt eine Terminvereinbarung mit dem Kunden zur gewünschten Beratung.

Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung des Berufs der Tierpsychologin/Verhaltensberaterin zur Beratung, Diagnose, Therapie beim Tier erbringt die Tierpsychologin ihre Dienste gegenüber dem Kunden und diese werden honoriert.

Ein Heilversprechen kann leider nicht gegeben werden, wie bei jedem Tierarzt auch!

Das Honorar ist für die jeweils erfolgte Dienstleistung und, ebenfalls wie bei jedem Tierarzt auch, kein Erfolgshonorar.

Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB.

BGB Text:

  • 611 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag/Behandlungsvertrag

(1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Vertragspartner zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Behandlungsvertrags können Dienste jeder Art sein.

  • 612 BGB Vergütung

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend* vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

*Anmerkung: d.h. das auch die mündliche Einwilligung zur Dienstleistung die Verpflichtung zur Vergütung nach sich zieht.

Oben genannte Bedingungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tierpsychologin/Verhaltensberatung/Therapie Diana Gebauer-Thieme.


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